Belgien - Modell mit Vorbildfunktion
07-12-09, 10:40 Uhr - Kategorie Infodienst
In Belgien gibt es bereits einen Mindeststatus für Zeitarbeitnehmer
Belgien zählt mit seinen zehn Millionen Einwohnern zu den kleineren Staaten in Europa. Trotzdem hat das Land so manchem seiner größeren Nachbarn etwas voraus, wenn es um die Zeitarbeit geht.
Hier gehört Belgien zu den modernsten Ländern in Europa, weil es schon vor Jahren einen Mindeststatus für Zeitarbeitnehmer festgelegt hat. In Belgien waren 2008 rund 350.000 Menschen als Zeitarbeitnehmer tätig. Damit machten sie etwa 2,3 Prozent der Beschäftigten des Landes aus. 127 Firmen kümmern sich um das Personalleasing. Sie vermitteln Zeitarbeitnehmer vorwiegend in die Industrie oder den Dienstleistungsbereich. Diese sind dabei arbeitsrechtlich Angestellte des Zeitarbeitsunternehmens. Ihre sozialversicherungsrechtliche Stellung entspricht der eines Festangestellten. Außerdem muss das Arbeitsentgelt genauso hoch sein wie das eines Stamm- Mitarbeiters.
Ein Zeitarbeitnehmer darf in Belgien maximal für sechs Monate als Ersatz für einen ausgeschiedenen Mitarbeiter, einen abwesenden Angestellten oder bei zeitlich begrenztem, außergewöhnlichem Mitarbeiter- Bedarf an den Kundenbetrieb überlassen werden. Diese Frist verlängert sich um weitere sechs Monate, wenn die Gewerkschaft damit einverstanden ist. In Spitzenzeiten der Produktion und mit Zustimmung der Gewerkschaft darf der Zeitarbeitnehmer ohne zeitliche Begrenzung bei dem Kundenbetrieb tätig sein. In Sonderfällen ist es zudem möglich, den Arbeitseinsatz von vornherein auf bis zu 12 Monate festzulegen.
Geregelt wird die Zeitarbeit in Belgien durch ein Gesetz von 1987 sowie dem Nationalen Tarifvertrag von 2007. Verboten ist die Arbeitnehmerüberlassung übrigens unter anderem bei einem Streik im Kundenbetrieb, im Umzugsgewerbe und bei gefährlichen Tätigkeiten.
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